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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 18/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffentliche Steuer- und Gebührenerinnerung

Die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) macht darauf aufmerksam, dass am 15.08.2024 die

  • Grundbesitzabgaben für das III. Quartal 2024
  • Gewerbesteuervorauszahlung für das III. Quartal 2024

fällig waren.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, die fälligen Steuern und Gebühren umgehend an die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) zu zahlen, da ansonsten ein Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.

Wir bitten darum, als Verwendungsnachweis der Zahlung ausschließlich das aktuelle Kassenzeichen (oben rechts auf dem Bescheid) anzugeben. Nur so ist eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung möglich.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Die fälligen Beträge werden termingerecht abgebucht und die Einleitung eines Mahn- und Vollstreckungsverfahren wird vermieden.

Vordrucke erhalten Sie bei dem Steueramt, der Gemeindekasse oder auf Wunsch zugesandt.

Waldbrunn (Westerwald), im September 24

GEMEINDEKASSE
Waldbrunn (Westerwald)