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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 23/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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WEGFALL DES KINDERREISEPASSES ZUM 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweiswesens sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Ab dem 01.01.2024 werden dann weder Kinderreisepässe noch Verlängerungsaufkleber angeboten.

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen die folgenden Informationen zukommen lassen:

Es ist ausreichend, wenn das Kind ein gültiges Dokument besitzt (Personalausweis oder Reisepass). Möglich ist auch der Besitz von beiden Dokumenten.

Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Kind eine Neubeantragung notwendig ist.

Bei der Beantragung sind neben dem persönlichen Erscheinen des Kindes ( ab 6 Jahre) folgende Unterlagen erforderlich:

  • Den bisherigen Kinderreisepass
  • Je Dokument 1 Lichtbild (Größe 35x45mm) neueren Datums nach den
  • neuesten Lichtbildanforderungen für Reisepässe und Personalausweise (biometrisch)
  • Augenfarbe und Größe

Falls noch kein Ausweis ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Geburtsurkunde nötig.

Die Fertigstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses umfasst einen Zeitraum von ca. 3-5 Wochen. Wir empfehlen daher rechtzeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument

Ihr Melde-/Passamt Waldbrunn (Westerwald)