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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 24/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Stellenausschreibung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) sucht

ab dem 01.02.2026 eine

Fachbereichsleitung Planen, Bauen und Umwelt (w/m/d)

Die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit und ist unbefristet.

Aufgabenbereich:

Projektkoordination und -begleitung bei der Durchführung kommunaler Bauprojekte (Hoch/Tiefbau)

Mitwirkung bei der Umsetzung des Dorfentwicklungsprogramms (IKEK)

Eigenverantwortliche Rechnungsprüfung, Durchführung von öffentlichen Vergabeverfahren, Haushalts- und Budgetplanung mit besonderem Blick auf aktuelle und zukünftige Investitionen

Motivierende und zielorientierte Führung der Mitarbeitenden in der Bauverwaltung

Anforderungsprofil:

Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master/Diplom), vorzugsweise der Fachrichtung Architektur (Stadt/Regionalplanung) bzw. Bauingenieurwesen oder eine vergleichbare Fachrichtung bzw. eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker Fachrichtung Bautechnik (m/w/d)

Kenntnisse im Vergabe- und Vertragsrecht, insbesondere der VOB, der HOAI und HBO sind wünschenswert

Mehrjährige einschlägige Berufs- und Führungserfahrung im relevanten Aufgabengebiet, idealerweise im kommunalen Kontext, ist wünschenswert

Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit, Belastbarkeit

Bereitschaft zur Teilnahme an Abendterminen wird vorausgesetzt

Führerschein Klasse B ist erforderlich

Bereitschaft zum Dienst in der Tageseinsatzgruppe der Feuerwehr ist wünschenswert

Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe EG 12 (TvöD/VKA)

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 22.12.2025,12.00 Uhr an den

Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald),

Hauser Kirchweg 4, 65620 Waldbrunn (Westerwald)-Fussingen,

gerne auch per Mail an

bewerbungen@waldbrunn.de.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Bürgermeister Blum, 06479/209-22.

Eine Rücksendung der Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens ist uns aus Kostengründen nur dann möglich, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen datenschutzrechtlich vernichtet.