Limburg-Weilburg. Vor dem Hintergrund stetig steigender Energie- sowie anderer Lebenshaltungskosten weist die Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger gerne auf die Möglichkeit von Einsparpotenzialen im Bereich Abfallgebühren hin. Familien, die im Landkreis Limburg-Weilburg wohnhaft/gemeldet sind und mehr als zwei Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben, können einen Antrag auf Abfallgebührenerstattung stellen.
Die Erstattung der Abfallgebühren kann nur nachträglich erfolgen, das heißt die Antragstellung für das Jahr 2022 kann im ersten Quartal 2023 erfolgen. Dabei erfolgt die Abfallgebührenerstattung im Auftrag des Landkreises Limburg-Weilburg direkt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB).
Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer müssen dem Antrag nicht mehr die Abfallgebührenbescheide des Jahres 2022 beifügen, da der AWB über diese Daten verfügt.
Antragstellerinnen und Antragsteller, die im kompletten Jahr 2022 oder einige Monate in einer Mietwohnung gewohnt haben, müssen für diesen Zeitraum die Anlage „Vordruck Erklärung Vermieter“ vom jeweiligen Vermieter ausfüllen lassen und dem Antrag beilegen.
Antragsunterlagen erhalten Sie im Bürgerbüro der Kreisverwaltung, Schiede 43 in Limburg beim AWB, Niederstein Süd auf der Kreisabfalldeponie Beselich bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im PDF-Format als Download unter Anträge (awb-lm.de)
Dann nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse erstattung@awb-lm.de
Bitte beachten Sie die Abgabefrist zum 31. März 2023. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr geprüft werden.