Titel Logo
Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung Schiedsfrau/mann

In der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald), ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

der stellv. Schiedsfrau /des stellv. Schiedsmannes (m/w/d)

im Schiedsamtsbezirk Waldbrunn I (Lahr, Ellar)

neu zu besetzen.

Die Schiedsperson ist dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Das Schiedsgericht wurde zur Entlastung der Amtsgerichte eingerichtet. So gelangen z.B. bestimmte strafrechtliche Angelegenheiten zunächst vor das Schiedsgericht. Der Schiedsmann setzt einen Verhandlungstermin fest, an dem die beteiligten Parteien erscheinen sollen. Der Schiedsmann versucht, die Angelegenheit zu schlichten. Nachdem beide Parteien gehört wurden, macht der Schiedsmann einen Vorschlag. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Antragsteller mit einer Sühnebescheinigung beim Amtsgericht Klage erheben.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung der

Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Limburg a.d.Lahn bestellt.

Die Eignung für das Schiedsamt ist in § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG) festgelegt. Demnach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.

Schiedspersonen sollen mindestens 30 Jahre, aber nicht über 70 Jahre alt sein und in dem Schiedsamtsbezirk, d.h. innerhalb der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald), Ortsteil Ellar oder Ortsteil Lahr, ihren Wohnsitz haben. Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Mühl, Tel.: 06479/209-17 gerne zur Verfügung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 29.02.2024 schriftlich bewerben. Die Bewerbung (bitte mit der Angabe von Name, Vorname, Geburtsname, Anschrift, Geburtstag und Geburtsort, Beruf, einem kurzen Lebenslauf, Telefonnummer und wenn vorhanden einer E-Mail-Adresse) schicken Sie bitte an:

Gemeindevorstand der

Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)

Fussingen

Hauser Kirchweg 4

65620 Waldbrunn (Westerwald)

oder per Mail an waldbrunn@waldbrunn.de