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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Gestaltung Innenteil Seite 3
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Stellenausschreibung

Stellenausschreibung

Bei der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) ist ab sofort die Stelle

einer Fachkraft für Abwassertechnik oder eines/r Klärwärters/-in (m/w/d)

für die Betreuung der drei Kläranlagen der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) zu besetzen.

Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für 12 Monate mit derzeit 39 Wochenstunden. Eine unbefristete

Festanstellung im Anschluss wird angestrebt.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
  • Betrieb und Kontrolle der Abwasserreinigungsanlagen einschließlich der Prozessdatenerfassung und –verarbeitung
  • Instandhaltung von Maschinen und Messeinrichtungen
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie die Behebung von Störungen
  • Eigenüberwachungsmessungen
Anforderungen:
  • Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik bzw. Ver- und Entsorger/in (m/w/d), Fachrichtung Abwasser
  • Alternativ eine/n Facharbeiter/in (m/w/d) mit abgeschlossener Berufsausbildung in artverwandten handwerklichen Berufen sowie die Bereitschaft zur fachlichen Aus- und Weiterbildung
  • Fahrerlaubnisklasse B wird vorausgesetzt, Klasse C wünschenswert
  • Leistung von Rufbereitschafts- und Wochenenddiensten
  • Bereitschaft zu selbständigen Arbeiten
  • Bereitschaft zu Fort – und Weiterbildungen
  • EDV-Kenntnisse
  • Teamfähigkeit
  • die Bereitschaft zur Mitarbeit in der Tageseinsatzgruppe der Feuerwehr Waldbrunn ist wünschenswert

Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD/VKA, je nach Qualifikation.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 13.02.2026, 12.00 Uhr.

Die Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald), Hauser Kirchweg 4, 65620 Waldbrunn (Westerwald) oder gerne auch per Mail an

bewerbungen@waldbrunn.de.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Bürgermeister Blum, Tel. 06479/209-22, persönlich zur Verfügung.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur dann erfolgt, sofern der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens datenschutzgerecht vernichtet.