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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffentliche Steuer- und Gebührenerinnerung

Die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2026 die

  • Grundbesitzabgaben für das I. Quartal 2026 sowie die Nachzahlungen aus der Abrechnung 2025

und die

  • Gewerbesteuervorauszahlung für das I. Quartal 2026

fällig sind.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden gebeten, die fälligen Steuern und Gebühren fristgerecht an die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) zu zahlen, da ansonsten ein Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.

Wir bitten darum, als Verwendungsnachweis der Zahlung ausschließlich das aktuelle Kassenzeichen (oben rechts auf dem Bescheid) anzugeben. Nur so ist eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung möglich.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Die fälligen Beträge werden termingerecht abgebucht und die Einleitung eines Mahn- und Vollstreckungsverfahren wird vermieden. Durch dieses Verfahren entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Vordrucke erhalten Sie bei dem Steueramt, der Gemeindekasse oder auf Wunsch zugesandt.

Waldbrunn (Westerwald), im Februar 2026

GEMEINDEKASSE Waldbrunn (Westerwald)