Anlässlich der Faschingsumzüge kommt es in den unten genannten Orten zu temporären Verkehrsbeschränkungen:
An den jeweiligen Veranstaltungstagen ist die Ortsdurchfahrt in der Zeit von 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr vollständig gesperrt. Davon sind auch Anlieger/-innen folgender Straßen betroffen, da diese ihre Liegenschaften in dieser Zeit nicht an- bzw. von dort nicht abfahren dürfen.
Hintermeilingen:
Schieferstraße bis Hausnummer 18 (Ecke Bergstraße), Oberdorfstraße, Wiesenstraße, Bornhohl, Brandweiherstraße, Kanalstraße, Bahnhofstraße bis Hausnummer 9, Taunusstraße, Runkeler Weg, Neumorgen, Kirchstraße, Feldbergstraße, Am Spielplatz, Mühlweg, Gartenstraße, Ober dem Mühlweg, Ringstraße, Eckerstraße, Rathausstraße, Lindenstraße
Lahr:
Heckholzhäuser Straße bis Hausnummer 34(Ecke Am Elzbachtal), Am Elzbachtal, Langeweg, Feldstraße, Bornweg, Gartenstraße, Mittelstraße, Eckgasse, Lindenweg, Hesselmannstraße, Ringstraße, Holunderweg, Blumenstraße, Kastanienweg, Akazienweg, Ahornweg, Vor Weltersbühl, Hauptstraße, Hochstraße, Auf der Bitz, Bitzergasse, Nordstraße, Im Seifen, Steiniger Weg, Fussinger Weg bis Hausnummer 4, Kirchgasse, Kleine Gasse, Hauser Weg bis Hausnummer 8 vor Einmündung Im Tränkgarten
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Fahrzeuge rechtzeitig außerhalb der Umzugsstrecken bzw. der o.g. Straßen abzustellen. Alle notwendigen Fahrten sind vor 13:00 Uhr oder nach 16:00 Uhr zu erledigen.
Die Anfahrt für die Feuerwehr/Rettungsdienst ist jederzeit möglich.
Wir bitten um Verständnis für die entstehenden Einschränkungen und danken für Ihre Mitwirkung.
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde