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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 4/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffentliche Steuer- und Gebührenerinnerung

Die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.2023 die

  • Nachzahlungen aus der Abrechnung Wasser/Abwasser für 2022
  • Grundbesitzabgaben für das I. Quartal 2023
  • Gewerbesteuervorauszahlung für das I. Quartal 2023

fällig waren.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, die fälligen Steuern und Gebühren umgehend an die Gemeindekasse Waldbrunn (Westerwald) zu zahlen, da ansonsten ein Mahn- bzw. Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird.

Wir bitten darum, als Verwendungsnachweis der Zahlung ausschließlich das aktuelle Kassenzeichen (oben rechts auf dem Bescheid) anzugeben. Nur so ist eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung möglich.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das SEPA-Lastschriftverfahren. Die fälligen Beträge werden termingerecht abgebucht und die Einleitung eines Mahn- und Vollstreckungsverfahrens wird vermieden. Durch dieses Verfahren entstehen Ihnen keinerlei Nachteile. Vordrucke erhalten Sie bei dem Steueramt, der Gemeindekasse oder auf Wunsch zugesandt.

Waldbrunn (Westerwald), im Februar 2023

GEMEINDEKASSE
Waldbrunn (Westerwald)