Es kann schnell gehen und sogar junge Menschen betreffen: Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann einen Menschen in eine Situation bringen, in der er sein eigenes Leben nicht mehr selbst bestimmen kann und eigenes Handeln nicht mehr möglich ist.
Dann stellen sich viele Fragen:
Wie und wo werde ich medizinisch versorgt?
Wer handelt und entscheidet für mich?
Wie werden meine Interessen gewahrt?
Und was geschieht mit meinem Vermögen?
Entgegen landläufiger Meinung sind regelmäßig nicht einmal die Ehepartner oder Kinder berechtigt, den Betroffenen zu vertreten oder Auskünfte zu verlangen. Eine rechtssicher gestaltete Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung kann diese Lücken zuverlässig schließen.
Auch der potentielle Erbfall fordert Überlegungen zu Lebzeiten, wesentlich zu der Frage: Wer soll nach meinem Tod mein Vermögen erhalten? Ohne die Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament) bestimmt das Gesetz, wer erbt und wie viel. Meist aber sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden – dann ist die Errichtung eines gut formulierten Testaments unabdingbar.
Viele sind erst in fortgeschrittenem Alter dazu bereit, sich mit diesen Themen zu befassen, doch kann es sinnvoll sein, frühzeitig Regelungen zu treffen.
kirche.kunst.kultur lädt zu einer Vortragsveranstaltung mit Kaffee und Kuchen am
in das Pfarrheim nach Waldbrunn-Ellar, Kirchstraße 12 ein.
Rechtsanwalt und Notar Jörg Diefenbach wird zum Thema „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament“ über Grundsätzliches und Wesentliches informieren, rechtliche Empfehlungen geben und dies mit Beispielen aus seiner langjährigen Berufserfahrung unterlegen.