Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) ist in der Gemeindekasse zum 01.07.2025 die Stelle
eines/einer Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin(m/w/d)
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden (unbefristet)
neu zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Bearbeitung von Rechnungseingängen (Workflow der ekom21)
- Erstellung von Tagesabschlüssen
- Abrechnung der Betreuungsgebühren der kommunalen Kindertagesstätte
- Darlehnsverwaltung, Erstellung der Finanzstatistiken, Liquiditätsplanung
- Mitwirkung und Unterstützung der Fachbereichsleitung Finanzen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse
Folgende fachliche Anforderungen werden vorausgesetzt:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung mit Schwerpunkt Finanzen
- Kenntnisse im doppischen gemeindlichen Haushalts- u. Kassenrecht sowie im allgemeinen Verwaltungsrecht sind von Vorteil
- EDV Kenntnisse, MS-Office Software, Erfahrungen mit dem kommunalen Rechnungs- und Steuerungssystem „New System“ sind von Vorteil
- Berufserfahrung und Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung sind wünschenswert
Folgende persönliche Anforderungen werden vorausgesetzt:
- Bereitschaft zu Vor- und Nachmittagsdienst (fünf-Tage Woche/donnerstags ganztags)
- Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit
- Selbständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- Eigeninitiative, sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
- Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD/VKA.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 08.03.2025, 12.00 Uhr.
Die Bewerbung richten Sie bitte an den Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald), Hauser Kirchweg 4, 65620 Waldbrunn (Westerwald), gerne auch per Mail an info@waldbrunn.de.
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Mühl, unter simone.muehl@waldbrunn.de, zur Verfügung.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur dann erfolgt, sofern der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt wird. Ist dies nicht der Fall, werden die Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet.