Ausgabe 8/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aktuelle Informationen zum Thema Heizkostenzuschuss
Antragstellung ab 1. Mai 2023 beim Land Hessen online möglich
Was wird bezuschusst?
- Der Zuschuss gilt für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas.
Wer erhält den Zuschuss?
- Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 getätigt wurden.
Wer früher oder später gekauft hat, geht leer aus. - Der Kaufpreis muss im Vergleich zu den festgelegten Referenzwerten (siehe Rechenbeispiel) mindestens doppelt so hoch sein.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wo beantrage ich den Zuschuss?