Ab dem 01. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (Personalausweis, Reisepass etc.) genutzt werden.
Folgende Möglichkeiten stehen ab dem 01. Mai 2025 zur Verfügung:
| 1. | Erstellung des Lichtbilds in der Behörde |
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| oder |
| 2. | Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen Fotodienstleister (z.B. Fotografinnen/Fotografen, Drogerie etc. ) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde. |
Die privaten Fotodienstleister müssen bei einem privaten Cloud-Betreiber registriert sein.
Für die Lichtbilderstellung durch die Behörde wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben.