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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Erfassung biometrischer Daten ab dem 1. Mai

Änderung bei der Erfassung biometrischer Daten ab dem 01. Mai 2025 im Bürgerbüro

Ab dem 01. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente (Personalausweis, Reisepass etc.) genutzt werden.

Folgende Möglichkeiten stehen ab dem 01. Mai 2025 zur Verfügung:

1.

Erstellung des Lichtbilds in der Behörde

oder

2.

Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen Fotodienstleister (z.B. Fotografinnen/Fotografen, Drogerie etc. ) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde.

Die privaten Fotodienstleister müssen bei einem privaten Cloud-Betreiber registriert sein.

Für die Lichtbilderstellung durch die Behörde wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben.