Das Ordnungsamt als örtliche Ordnungsbehörde weist die Grundstückseigentümer auf ihre
Pflicht der Straßenreinigung hin. Nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) sind die Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung
verpflichtet. Die Reinigung erstreckt sich unter anderem auf Straßen, Gehwege, Parkplätze,
Böschungen und Ähnliches, auf die Rinnen entlang der Straßen sowie die Einflussöffnungen der Straßenkanäle. Die Reinigung umfasst das Entfernen von Laub, Schmutz, Unrat und Ähnliches. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Grünwuchs aus den Zwischenräumen des Pflasters und um die Verkehrszeichen sowie Laternenmasten.
Die Satzung über die Straßenreinigung in Waldbrunn (Westerwald) kann unter www.waldbrunn.de - Ortsrecht/Satzungen - Suchbegriff Straßenreinigung - eingesehen werden.