Titel Logo
Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 9/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Straßenreinigung ist Pflicht

Laub und Schmutz müssen entfernt werden

Das Ordnungsamt als örtliche Ordnungsbehörde weist die Grundstückseigentümer auf ihre

Pflicht der Straßenreinigung hin. Nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) sind die Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung

verpflichtet. Die Reinigung erstreckt sich unter anderem auf Straßen, Gehwege, Parkplätze,

Böschungen und Ähnliches, auf die Rinnen entlang der Straßen sowie die Einflussöffnungen der Straßenkanäle. Die Reinigung umfasst das Entfernen von Laub, Schmutz, Unrat und Ähnliches. Neben dem Kehren gehört zur Reinigung auch das Entfernen von Grünwuchs aus den Zwischenräumen des Pflasters und um die Verkehrszeichen sowie Laternenmasten.

Die Satzung über die Straßenreinigung in Waldbrunn (Westerwald) kann unter www.waldbrunn.de - Ortsrecht/Satzungen - Suchbegriff Straßenreinigung - eingesehen werden.