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Waldbrunner Nachrichten
Ausgabe 9/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) hat in ihrer Sitzung am 21. April 2026 gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald) sowie der Ortsbeiräte Ellar, Hausen, Fussingen, Lahr, Hintermeilingen, vom 15. März 2026 für gültig erklärt, da keine der unter § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KWG genannten Fälle vorliegt und keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen sind.

Waldbrunn (Westerwald), den 23. April 2026

gez. Wilhelm
Gemeindewahlleiter