Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes 21.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 595.464 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 595.438 € |
| mit einem Saldo von | 26 € |
| im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| von | 26 € |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 129.050 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 200.000 € 884.000 € |
| mit einem Saldo von | -684.000 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 589.389 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 32.300 € |
| mit einem Saldo von | 557.089 € |
| des Haushaltsjahres von | 2.139 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 589.389 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die von den Verbandmitgliedern zu zahlende Umlage 2023 wird auf insgesamt 552.100 € festgesetzt.
Sie ist wie folgt aufzubringen:
| Gemeinde Bad Salzschlirf | 411.038,45 € |
| Gemeinde Wartenberg | 141.061,55 € |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Bad Salzschlirf, 22.12.2022
DER VERBANDSVORSTEHER DES
ZWECKVERBANDES GRUPPENKLÄRWERK
BAD SALZSCHLIRF-WARTENBERG
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §93a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09/03/2023 bis 22/03/2023im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:
| Öffnungszeiten | |
| Montag- Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Bad Salzschlirf, den 06.03.2023
Der Verbandsvorstand
Des Zweckverbandes Gruppenklärwerk
Bad Salzschlirf Wartenberg
gez.
- Matthias Kübel -
Verbandsvorsteher