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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe Haushaltssatzung 2023 - ZV Gruppenklärwerk Bad Salzschlirf - Wartenberg

Haushaltssatzung und Bekanntmachung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes 21.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

595.464 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

595.438 €

mit einem Saldo von

26 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 €

mit Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 €

mit einem Saldo von

0 €

von

26 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

129.050 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

200.000 €

884.000 €

mit einem Saldo von

-684.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

589.389 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

32.300 €

mit einem Saldo von

557.089 €

des Haushaltsjahres von

2.139 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 589.389 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die von den Verbandmitgliedern zu zahlende Umlage 2023 wird auf insgesamt 552.100 € festgesetzt.

Sie ist wie folgt aufzubringen:

Gemeinde Bad Salzschlirf

411.038,45 €

Gemeinde Wartenberg

141.061,55 €

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Bad Salzschlirf, 22.12.2022

DER VERBANDSVORSTEHER DES

ZWECKVERBANDES GRUPPENKLÄRWERK

BAD SALZSCHLIRF-WARTENBERG

gez.
- Matthias Kübel -
Verbandsvorsteher

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §93a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09/03/2023 bis 22/03/2023im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:

Öffnungszeiten

Montag- Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Bad Salzschlirf, den 06.03.2023

Der Verbandsvorstand

Des Zweckverbandes Gruppenklärwerk

Bad Salzschlirf Wartenberg

gez.

- Matthias Kübel -

Verbandsvorsteher