Hausnummernschilder führen oft ein unbeachtetes Dasein, dabei sind sie nicht nur zur Dekoration, sondern können unter Umständen Leben retten.
Die Hausnummernschilder sind im Ernstfall wichtige Orientierungshilfen für Polizei, Notarzt oder Feuerwehr.
Aus § 126 Abs. 3 BauGB ergibt sich die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hessische Bauordnung bestimmt hierzu, dass Hausnummern von öffentlichen Straßen aus lesbar sein müssen. Auf diese Vorschriften wird hingewiesen.
Eine gut sichtbare Hausnummerierung liegt in erster Linie im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Die Hauseigentümer werden deshalb aufgefordert, ihre Hausnummerierung zu überprüfen und ggf. zu erneuern bzw. fehlende Hausnummern umgehend anzubringen. Sinnvoll ist hier ein beleuchtetes Hausnummerschild.