Betreiber von Nichttrinkwasseranlagen (Brauchwasserzisternen), die zusätzlich zu einer Trinkwasserinstallation installiert werden sollen, sind verpflichtet den Betrieb der Nichttrinkwasseranlage dem Gesundheitsamt, gemäß § 12 Trinkwasserverordnung - TrinkwV zu melden.
Die Errichtung der Nichttrinkwasseranlage muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Errichtung und die Stillegung der Nichttrinkwasseranlage innerhalb von drei Tagen nach der Stillegung angezeigt werden.
Entsprechende Formblätter sind am Gesundheitsamt bzw. an der Gemeindeverwaltung erhältlich.