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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeindevorstand

der Gemeinde Wartenberg

Landenhäuser Straße 11

36367 Wartenberg

(Umlegungsstelle)

Vereinfachte Umlegung

(gemäß §§ 80 - 84 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

Verfahrensgebiet:

„Am Kolnacker

Gemeinde:

Wartenberg

Gemarkung

Landenhausen (2724)

Flur:

9

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit

(gemäß § 83 Abs. 1 BauGB)

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 19.09.2022 ist am 03.01.2024 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen und Eigentümer in den Besitz der neuen Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 4 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten und einseitig zugteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die vereinbarten und festgestellten Ausgleichsleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die vorstehende Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gilt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11 in 36367 Wartenberg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Wartenberg, den 22.03.2024

Gemeindevorstand
der Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
Bürgermeister