In der vergangenen Sitzung des Ortsbeirates Landenhausen Anfang März wurde die seit Herbst vergangenen Jahres gültige Beschilderung im Kirchweg in Landenhausen kritisiert sowie dem Bürgermeister eine Unterschriftenliste überreicht. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner baten damit um die Wiederherstellung der bislang geltenden Beschilderung (Durchfahrtsverbot sowie Anlieger und Radfahrer frei).
Die aktuelle Beschilderung basiert auf einer durchgeführten Verkehrsschau, an der der Verkehrsdienst der Polizei sowie die Kreisverkehrsbehörde beteiligt waren. Die Beschilderung wurde mittels einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom Januar 2024 dahingehend geändert, dass die Einbahnstraßenregelung hinzukam und das bislang ebenfalls aufgestellte Tempo 30-Schild wegfiel. Die Umsetzung der Beschilderung erfolgte zeitlich versetzt im Laufe des Jahres 2024.
Die Maßnahme wurde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom Januar 2024 wie folgt begründet:
„Der Kirchweg im OT Landenhausen ist eine einbahnige Gemeindestraße mit einer geringen Gesamtbreite. Im vorderen Bereich, ab der Bundesstraße, führt der Mühlgraben offen ohne Geländer oder sonstiger Begrenzung direkt an der Fahrbahn entlang. Der Kirchweg beginnt im Bereich einer Fußgängerampel an der Bundesstraße 254 und mündet in die Salzschlirfer Straße.
Die vom Kirchweg abgehenden Wege sind als kurze, schmale Verbindungswege ausgeführt. Aufgrund der eingeschränkten Fahrbahnbreite ist ein Begegnungsverkehr auf weiteren Teilen des Kirchweges nicht möglich. Für Ortsfremde besteht die Gefahr, mit ihrem Fahrzeug aus Unachtsamkeit bzw. beim Ausweichen anderer Fahrzeuge oder Fußgänger in den direkt angrenzenden Mühlgraben zu fahren. Den Anwohnern sind die örtlichen Begebenheiten bekannt. So dass diese die Gefahrenstellen kennen und besser einschätzen können.
Weiterer Gefahrenpunkt ist die Einmündung auf die Bundesstraße im Bereich der Fußgängerampel. Bei einem Abbiegevorgang auf die Bundesstraße ist die Ampelanlage nur schwer einsehbar. Weiter besteht die Gefahr beim Abbiegen nach rechts auf die Bundesstraße, an der Ampel stehende bzw. wartende Personen zu übersehen. Dies ist besonders bei kleinen Personen, wie z.B. Kindern, der Fall. Daher soll die Auffahrt auf die Bundesstraße im Bereich der Fußgängerampel nicht mehr erfolgen.
Durch die Anordnung einer Einbahnstraße ist der Begegnungsverkehr im Bereich des offenen Mühlgrabens nicht mehr möglich. Auch die Auffahrt auf die Bundesstraße 254 im Bereich der Fußgängerampel ist hierdurch nicht mehr erlaubt.“
Würde die Einbahnstraße für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, so würde der Radfahrer vielmehr direkt neben dem Mühlgraben (nämlich auf der rechten Seite fahrend) den Kirchweg passieren und es in diesem Bereich folglich zu Begegnungsverkehr kommen. Diese Gefahrenquelle wird durch die bestehende Verkehrsregelung verhindert.
In einer Mitte März stattfindenden erneuten Verkehrsschau wurde auch der Bereich des Kirchweges nochmals thematisiert. Alle Beteiligten bestätigten erneut, dass sich an den Rahmenbedingungen, die Anfang 2024 zu der verkehrsrechtlichen Anordnung geführt haben, nichts geändert habe.
In der Sitzung des Ortsbeirates wurde zudem die Idee vorgebracht, den Kirchweg als einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Hier sind jedoch die baulichen Begebenheiten nicht vorhanden, die eine solche Beschilderung aber erfordert.
Die aktuelle Beschilderung wird daher beibehalten.