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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 16/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Friedhof Angersbach und Landenhausen

Herstellung von Grabeinfassungen

Ab dem 24.04.2023 (witterungsabhängig) ist vorgesehen, die Grabeinfassungen für die neuen Gräber auf beiden Friedhöfen zu verlegen.

Damit bei diesen Arbeiten an der Bepflanzung kein Schaden entsteht, bitten wir die Erstbepflanzung in Schalen vorzunehmen, da diese von den Gräbern heruntergenommen werden können.

Standsicherheit von Grabmalen

- Erstkontrolle -

Entsprechend der Verkehrssicherungspflicht hat die Gemeinde auch in diesem Jahr eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen vorzunehmen. Um dem alljährlichen Vorwurf vorzubeugen, die Grabsteine würden bei der Überprüfung losgerüttelt, wird auf die diesbezüglichen Vorschriften ausdrücklich hingewiesen. In der Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes (BIV) des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks fasst der BIV die technischen Regeln, die beim Errichten und bei der Sicherheitsprüfung an Grabmalen zu beachten sind, zusammen. Die jährliche Sicherheitsprüfung erfolgt hiernach mit der Gebrauchslast (0,3 kN = ca. 30 kg) an der Oberkante des Grabmals ab einer Höhe von über 0,50 m, jedoch bis maximal 1,20 m über Fundamentoberkante. Die Prüflast ist kontinuierlich bis zur Höchstlast in einem Zeitraum von mehr als 2 Sekunden aufzubringen.

Da oft auch neue Grabmale betroffen sind, wird an dieser Stelle auf Richtlinie für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks hingewiesen. Dort ist festgelegt, wie Grabdenkmäler auf Friedhöfen aufgestellt und befestigt werden müssen. Steinmetze müssen für alle aufgestellten Grabmale Gewährleistungsfristen einhalten. In der Regel sind dies fünf Jahre nach dem Aufstellen.

Wir bitten alle Betroffenen, die Standsicherheitsprüfung nicht als „Schikane“ zu betrachten, sondern als notwendigen Beitrag zur Sicherheit auf unseren Friedhöfen. Nach Mitteilung unseres Haftpflichtversicherers kommt es oftmals trotz der vorgenommenen Standsicherheitsprüfungen zu folgenschweren Unfällen Vor diesem Hintergrund haben die Vorschriften zur Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen sicher ihre Berechtigung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, der Überprüfung von Grabmalen beizuwohnen.

Die Überprüfung findet in der Zeit vom 24.04. bis 28.04.2023 (KW 17) unter Vorbehalt der Witterung statt.

- Nachkontrolle -

Die Nachkontrolle der Grabsteine findet vom 05.06. bis 09.06.2023 (KW 23) statt.

Sind Grabsteine bei der Nachkontrolle weiterhin locker, werden diese vom Bauhof abgebaut und an die Leichenhalle gestellt.

Abräumen (Einebnen) von Gräbern / Ablauf der Ruhefristen bzw. Nutzungszeiten

Alle Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit vor dem 30.04.2023 abgelaufen ist, werden vom Bauhof der Gemeinde Wartenberg ab dem 08.05.2023 eingeebnet.

Das betrifft die Reihen-, Rasenreihen- u. Urnenreihengrabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen aus dem Jahr 1988 (Stichtag: 30.04.1988) und früher sowie die Doppel-, Rasendoppel- und Urnendoppelgrabstätten bei denen die Nutzungszeit der Grabstätte vor dem 30.04.2023 abgelaufen ist.

Grabstätten, die vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit eingeebnet werden sollen, bitten wir die Nutzungsberechtigten sich bis spätestens 25.04.2023 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.

Für das Abräumen der Grabstätten entstehen für die Angehörigen keine Kosten.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Gemeindeverwaltung, Tel.: 06641-9698-0 wenden.

Ihre Friedhofsverwaltung