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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltsatzung 2025 einschließlich Genehmigung

Haushaltssatzung der Gemeinde Wartenberg

- Vogelsbergkreis -

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90), hat die Gemeindevertretung am 11.03.2025 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

9.353.960 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-9.865.260 EUR

mit einem Saldo von

-511.300 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Fehlbedarf von

-511.300 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-56.230 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

356.500 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.573.270 EUR

mit einem Saldo von

-2.216.770 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.100.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

230.000 EUR

mit einem Saldo von

1.870.000 EUR

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

-403.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.100.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 1.435.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2025 durch eine gesonderte Hebesatzsatzung festgesetzt. Auf die Festsetzungen dieser Satzung wird hingewiesen. Die folgende Darstellung ist daher lediglich nachrichtlich.

Die Hebesätze betragen nach der Hebesatzsatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2025:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

245 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Als nicht erheblich im Sinne des § 114 g Abs. 1 HGO (und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen) gelten:

a)

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung zu leisten sind;

b)

überplanmäßige Aufwendungen bis zu 10 % des Haushaltsansatzes oder 3.000 €,

außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 EUR;

c)

überplanmäßige Auszahlungen bis zu 10 % des Haushaltsansatzes oder 5.000 €,

außerplanmäßige Auszahlungen bis zu 5.000 €;

d)

zahlungswirksame Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen innerhalb eines Budgets, soweit diesen zahlungswirksame Mehrerträge aus privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, Kostenersatzleistungen, Transferleistungen oder sonstigen ordentlichen Erträgen gegenüberstehen;

Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beträgt 40.000 € (Netto).

Wartenberg, den 12.03.2025

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann (Dienstsiegel)
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 08.04.2025 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1.

die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Wartenberg,

2.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

2.100.000 €

(in Worten: zwei Millionen einhunderttausend Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

3.

die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.435.000 €

(in Worten: eine Million vierhundertfünfunddreißigtausend Euro)

gemäß § 102 Abs. 4 HGO,

4.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.“

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 ist auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg unter

https://www.gemeinde-wartenberg.de/gemeinde-infos/Haushaltsplan.html

veröffentlicht.

Wartenberg, den 11.04.2025

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Wartenberg
In Vertretung
gez. Christof Keller (Dienstsiegel)
Beigeordneter