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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 17/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg

 

4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Wartenberg

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 ( GVBl. I S. 142 ) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 16.04.2026 folgende 4. Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgenden Ausschuss:

Haupt- und Finanzausschuss.

Der Ausschuss hat 8 Mitglieder.

Artikel II

Diese vierte Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 09.10.2009 tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Wartenberg, den 17.04.2026

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Wartenberg

(DS)

gez.

Dr. Olaf Dahlmann

Bürgermeister