Abräumen (Einebnen) von Gräbern / Ablauf der Ruhefristen bzw. Nutzungszeiten
Alle Grabstätten, bei denen die Ruhefrist bzw. Nutzungszeit vor dem 30.04.2026 abgelaufen ist, werden vom Bauhof der Gemeinde Wartenberg ab dem 11.05.2026 eingeebnet.
Das betrifft die Reihen-, Rasenreihen- u. Urnenreihengrabstätten auf den gemeindlichen Friedhöfen aus dem Jahr 1991 (Stichtag: 30.04.1991) und früher sowie die Doppel-, Rasendoppel- und Urnendoppelgrabstätten bei denen die Nutzungszeit der Grabstätte vor dem 30.04.2026 abgelaufen ist.
Grabstätten, die vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit eingeebnet werden sollen, bitten wir die Nutzungsberechtigten sich bis spätestens 30.04.2026 bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
Für das Abräumen der Grabstätten entstehen für die Angehörigen keine Kosten.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit an die Friedhofsverwaltung, Tel.: 06641-9698-0 wenden.