Feststellung gem. § 34 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO)
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.04.2026 wurden folgende in die Gemeindevertretung gewählten Bewerber als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg gewählt:
| - | Herr Christof Keller, Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Herr Andreas Schmelzer, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | Herr André Weiß, Freie Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW) |
Sie verlieren mit der Annahme der Ernennungsurkunde ihr Mandat und scheiden demzufolge aus der Gemeindevertretung aus.
Gem. § 34 KWG Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden daher die nachstehend genannten noch nicht berufenen Bewerber mit den meisten Stimmen der jeweiligen Wahlvorschläge als nachrückende Vertreter festgestellt:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
Herr Heiner Bockweg, An den Kreuzäckern 7, 36367 Wartenberg (Rang 4)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Herr Benjamin Greb, Am Kolnacker 7, 36367 Wartenberg (Rang 4)
Freie Wählergemeinschaft Wartenberg (FWGW)
Herr Rudolf Weiß, Alte Str. 6, 36367 Wartenberg (Rang 8)
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, vom Tag dieser Bekanntmachung ab, Einspruch erheben.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn ein Prozent der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.