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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Flurbereinigugn 20260422_ÖB_Ausführungsanordnung

Amt für Bodenmanagement Fulda

- Flurbereinigungsbehörde –

Außenstelle LauterbachPeter-Grünberg-Platz 136341 Lauterbach

Telefon: +49 (611) 535 1400

Fax: +49 (611) 327605203

E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

 

⇔Gz.:2-FD-05-12-57-01-B-0006#006

⇔Gz.:2-FD-05-12-59-01-B-0006#006

Flurbereinigungsverfahren Herbstein-Herbstein, Vogelsbergkreis;

Verfahrensnummer: VF 1257

Flurbereinigungsverfahren Herbstein-Lanzenhain, Vogelsbergkreis;

Verfahrensnummer: VF 1259

Öffentliche Bekanntmachung

I. Ausführungsanordnung

1.

Anordnung der Ausführung

 

In den Flurbereinigungsverfahren

 

 

Herbstein-Herbstein, Vogelsbergkreis,

 

und

 

 

Herbstein-Lanzenhain, Vogelsbergkreis,

 

wird gemäß § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung die Ausführung des Flurbereinigungsplans angeordnet.

 

Der im Flurbereinigungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt im Verfahren VF 1257 Herbstein-Herbstein am

 

 

02. Juni 2026

 

und im Verfahren VF 1259 Herbstein-Lanzenhain am

 

 

17. Juni 2026

 

an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.

2.

Hinweise

2.1

Rechtliche Wirkungen

 

Zum Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes werden die Teilnehmer Eigentümer der ihnen durch den Flurbereinigungsplan zugewiesenen neuen Grundstücke. Rechtswirksame Verfügungen können von diesem Zeitpunkt an nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden.

 

Der Inhalt des Grundbuchs wird unrichtig und bedarf der Berichtigung. Nach § 81 Abs. 1 FlurbG dient bis zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters der Flurbereinigungsplan als amtliches Verzeichnis der Grundstücke gemäß § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung.

 

Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 12. Dezember 2014 (VF 1257 Herbstein-Herbstein) bzw. 11. Dezember 2019 (VF 1259 Herbstein-Lanzenhain) enden zu dem oben genannten Zeitpunkt. Die Überleitungsbestimmungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 20. November 2014 (VF 1257 Herbstein-Herbstein) bzw. 31. Oktober 2019 (VF 1259 Herbstein-Lanzenhain) finden nun Anwendung auf diese Ausführungsanordnung.

2.2

Zeitweilige Einschränkung des Eigentums

 

Die nach §§ 34 bzw. 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums enden mit dem oben genannten Zeitpunkt.

2.3

Nießbrauch, Pacht

 

Anträge, die Ansprüche nach § 69 FlurbG aus einem Nießbrauchsrecht oder nach § 70 FlurbG aus einem Pachtverhältnis zum Gegenstand haben, sind gem. § 71 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Ausführungsanordnung bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Fulda, Außenstelle Lauterbach, Peter-Grünberg-Platz 1, 36341 Lauterbach, zu stellen. Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

3.

Bekanntmachung

 

Diese Ausführungsanordnung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Herbstein und in den angrenzenden Städten Lauterbach, Schotten und Ulrichstein und Gemeinden Wartenberg, Lautertal und Grebenhain öffentlich bekannt gemacht.

 

Darüber hinaus ist die Ausführungsanordnung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF1257 bzw. https://hvbg.hessen.de/VF1259 abrufbar.

Begründung

 

Die Flurbereinigungspläne der Flurbereinigungsverfahren VF 1257 Herbstein-Herbstein und VF 1259 Herbstein-Lanzenhain haben am 03. März 2026 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme für die Beteiligten offengelegen. Die Anhörungstermine gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG fanden am 03. März 2026 um 13:30 Uhr für das Verfahren VF 1257 Herbstein-Herbstein und um 15:30 Uhr für das Verfahren VF 1259 Herbstein-Lanzenhain statt.

 

Widersprüche gegen die bekanntgegebenen Flurbereinigungspläne wurden nicht erhoben.

 

Die Flurbereinigungspläne sind somit unanfechtbar.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen zum Erlass der Ausführungsanordnungen liegen somit vor.

Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim

 

 

Amt für Bodenmanagement Fulda

 

 

Außenstelle Lauterbach

 

 

- Flurbereinigungsbehörde -

 

 

Peter-Grünberg-Platz 1, 36341 Lauterbach

 

oder beim

 

 

Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

 

 

- Obere Flurbereinigungsbehörde -

 

 

Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.

 

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

II. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Anordnung

 

Die sofortige Vollziehung dieser Ausführungsanordnung wird nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der jeweils geltenden Fassung, angeordnet mit der Folge, dass die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen aufgehoben wird.

Begründung

 

Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird angeordnet, da diese im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse aller Beteiligten liegt.

 

Eine weitere Verzögerung der Berichtigung der öffentlichen Bücher (z. B. Grundbuch) und der damit verbundenen Rechtsunsicherheiten kann nicht länger zugemutet werden.

 

Somit überwiegen das öffentliche Interesse sowie das gemeinschaftliche und wirtschaftliche Interesse der Beteiligten möglicher entgegenstehender Interessen einzelner Beteiligter.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung sind somit gegeben.

Rechtsmittelbelehrung

 

Nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung kann auf Antrag der

 

 

Hessische Verwaltungsgerichtshof

 

 

- Flurbereinigungsgericht -

 

 

Goethestraße 41+43, 34119 Kassel

 

die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.

Datenschutz

 

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Lauterbach, den 22.04.2026

 

Amt für Bodenmanagement Fulda

 

Außenstelle Lauterbach

 

- Flurbereinigungsbehörde -

(LS)

Im Auftrag

 

gez. Sudmeier

 

(Verfahrensleitung)