Scherz oder strafbare Handlung?
Kaum jemand hat etwas gegen originelle Scherze, was aber in der sogenannten Hexennacht vom 30. April zum 1. Mai oftmals geschieht ist nicht mehr als Scherz zu bezeichnen, sondern liegt weit jenseits der Grenze zur strafbaren Handlung.
Entwendung von Eigentum, erheblich Sachbeschädigung und dergleichen sind nicht lustig oder originell, aber sie sind strafbar und lösen Schadensersatzansprüche aus.
Der Gemeindevorstand appelliert deshalb vor allen an die Jugendlichen in unserer Gemeinde, die Grenze vom Scherz zur strafbaren Handlung nicht zu überschreiten. Liebe Eltern geben Sie diesen Appell bitte an ihre Kinder weiter.