Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes 18.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 580.697 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 578.786 € |
| mit einem Saldo von | 1.911 € |
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| im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
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| von | 1.911 € |
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im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 98.968 € |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 200.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 380.400 € |
| mit einem Saldo von | -180.400 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 115.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 32.300 € |
| mit einem Saldo von | 82.700 € |
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| des Haushaltsjahres von | 1.268€ |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 115.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die von den Verbandmitgliedern zu zahlende Umlage 2024 wird auf insgesamt 550.000 € festgesetzt.
Sie ist wie folgt aufzubringen:
| Gemeinde Bad Salzschlirf | 409.475,00 € |
| Gemeinde Wartenberg | 140.525,00 € |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
| Bad Salzschlirf, 19.12.2023 | DER VERBANDSVORSTEHER DES ZWECKVERBANDES GRUPPENKLÄRWERK BAD SALZSCHLIRF-WARTENBERG |
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| (Siegel) |
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| - Matthias Kübel – Verbandsvorsteher |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.05.2024 bis 31.05.2024 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:
| Montag - Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Bad Salzschlirf, den 29.04.2024
— Der Verbandsvorstand
— des Zweckverbandes Gruppenklärwerk
— Bad Salzschlirf Wartenberg
— gez.
— - Matthias Kübel -
— Verbandsvorsteher