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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 19/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Wartenberg

- Vogelsbergkreis -

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 05.03.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird 

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

10.373.060 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-10.383.860 EUR

mit einem Saldo von

-10.800 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

25.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

25.000 EUR

 

mit einem Überschuss von

14.200 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

318.940 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

617.450 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.740.570 EUR

mit einem Saldo von

-2.123.120 EUR

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.000.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

290.000 EUR

mit einem Saldo von

710.000 EUR

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 

-1.094.180 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.065.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2026 durch eine gesonderte Hebesatzsatzung festgesetzt. Auf die Festsetzungen dieser Satzung wird hingewiesen. Die folgende Darstellung ist daher lediglich nachrichtlich.

Die Hebesätze betragen nach der Hebesatzsatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2026:

1.

Grundsteuer

 

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

 

245 v. H.

 

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

§ 6 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 § 7 

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfend gelten:

 

a)

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, bestehender vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung zu leisten sind;

 

b)

über- und außer planmäßige Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bis zu 10.000,-- €, sofern sie 15 % des jeweiligen Haushaltsansatzes nicht überschreiten.

 

c)

über- und außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen bis zu 15.000,-- €, sofern sie 15 % des jeweiligen Haushaltsansatzes nicht überschreiten.

 

d)

zahlungswirksame Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen innerhalb eines Budgets, soweit diesen zahlungswirksame Mehrerträge aus privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, Kostenersatzleistungen, Transferleistungen oder sonstigen ordentlichen Erträgen gegenüberstehen;

Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beträgt 45.000 € (Netto).

Wartenberg, den 09.03.2026

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann

(Dienstsiegel)

Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2026

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 20.04.2026 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

1.000.000 €

(in Worten: eine Million Euro)

 

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

2.

die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.065.000 €

(in Worten: zwei Millionen fünfundsechzigtausend Euro)

 

gemäß § 102 Abs. 4 HGO,

3.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

 

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.“

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 ist auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg unter

https://www.gemeinde-wartenberg.de/gemeinde-und-verwaltung/finanzen.html

veröffentlicht.

Wartenberg, den 29.04.2026

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann

(Dienstsiegel)

Bürgermeister