Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung am 30.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Die Erträge, Aufwendungen und Salden des Ergebnishaushalts werden nicht geändert.
Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -193.720 EUR aus.
Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.394.290 EUR aus.
Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.
Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert.
Wartenberg, den 05.12.2022
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann — (Dienstsiegel)
Bürgermeister
Die vorstehende 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 20.12.2022 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Wartenberg,
2. den in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von
612.500 €
(in Worten: sechshundertzwölftausendfünfhundert Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde,
3. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.280.000 €
(in Worten: zwei Millionen zweihundertachtzigtausend Euro
gemäß § 102 Abs. 4 HGO, welche gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurden,
4. den in § 4 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von
500.000 €
(in Worten: fünfhunderttausend Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde.“
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 12. Januar 2023 bis einschließlich 20. Januar 2023 während der Öffnungszeiten* im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Str. 11 (OT Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Wartenberg, den 02.01.2023
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Wartenberg
gez. Dr. Olaf Dahlmann
Bürgermeister
Termine mit Terminvereinbarung:
| montags | von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
| mittwochs | von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Termine ohne Terminvereinbarung:
| dienstags | von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
| freitags | von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr |