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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wartenberg

– Vogelsbergkreis -

für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), hat die Gemeindevertretung am 30.11.2022 folgende Nachtragssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

Die Erträge, Aufwendungen und Salden des Ergebnishaushalts werden nicht geändert.

Der Ergebnishaushalt weist einen Fehlbedarf von -193.720 EUR aus.

Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelbedarf von -1.394.290 EUR aus.

§ 2

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht geändert.

§ 3

Der bisherige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

§ 8

Die Erheblichkeitsgrenzen werden nicht geändert.

Wartenberg, den 05.12.2022

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Wartenberg

gez. Dr. Olaf Dahlmann  — (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022

Die vorstehende 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 20.12.2022 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1. die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Wartenberg,

2. den in § 2 der 1. Nachtragssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

612.500 €

(in Worten: sechshundertzwölftausendfünfhundert Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde,

3. die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.280.000 €

(in Worten: zwei Millionen zweihundertachtzigtausend Euro

gemäß § 102 Abs. 4 HGO, welche gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurden,

4. den in § 4 der vorgenannten 1. Nachtragshaushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO, welcher gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert wurde.“

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 12. Januar 2023 bis einschließlich 20. Januar 2023 während der Öffnungszeiten* im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Str. 11 (OT Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wartenberg, den 02.01.2023

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Wartenberg

gez. Dr. Olaf Dahlmann

Bürgermeister

*Öffnungszeiten des Rathauses:

Termine mit Terminvereinbarung:

montags

von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

mittwochs

von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags

von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Termine ohne Terminvereinbarung:

dienstags

von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr und

von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

freitags

von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr