Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 gefasst. Die aufgestellte Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.05.2023 bis 26.05.2023 während den Dienstzeiten* zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Zimmer 1, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, offen.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Wartenberg, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, Einspruch erhoben werden. Dieser Einspruch muss ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Montag: |
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