Am 9. Juni 2024 findet die nächste Europawahl statt. Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sind somit alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen:
Es besteht dabei auch die Möglichkeit, direkt beim Wahlbüro zu wählen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 7. Juni bis 18.00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen.
Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag allerdings noch kurzfristig gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 8. Juni 2024, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15.00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt werden.
Wichtig ist, dass die Wahlbriefe bis spätestens am Wahlsonntag, 9. Juni 2024, 18.00 Uhr, im Rathaus, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, eingehen. Dabei ist die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeit zu beachten. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Entgegennahme berechtigt sein. Eine entsprechende Vollmacht kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person für nicht mehr als vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen abholen.
Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal
Wer in einem anderen Wahllokal des Landkreises wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Dieser kann auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit nicht barrierefrei zugänglichem Wahllokal wahlberechtigt sind, ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob ein Wahllokal barrierefrei ist, erfährt man über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugesandt wird.