- Vogelsbergkreis -
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90), hat die Gemeindevertretung am 29.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 9.429.790 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -9.783.690 EUR |
| mit einem Saldo von | -353.900 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | -353.900 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 196.290 EUR |
und dem Gesamtbetrag der
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 231.400 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.166.140 EUR |
| mit einem Saldo von | -934.740 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.200.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -165.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 1.035.000 EUR |
| mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 296.550 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.200.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 1.520.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 332 v. H. |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 365 v. H. |
2. Gewerbesteuer auf — 357 v. H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Als nicht erheblich im Sinne des § 114 g Abs. 1 HGO (und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen) gelten:
| a) | über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung zu leisten sind; |
| b) | überplanmäßige Aufwendungen bis zu 10 % des Haushaltsansatzes oder 3.000 €, |
|
| außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 EUR; |
| c) | überplanmäßige Auszahlungen bis zu 10 % des Haushaltsansatzes oder 5.000 €, |
|
| außerplanmäßige Auszahlungen bis zu 5.000 €; |
| d) | zahlungswirksame Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen innerhalb eines Budgets, soweit diesen zahlungswirksame Mehrerträge aus privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, Kostenersatzleistungen, Transferleistungen oder sonstigen ordentlichen Erträgen gegenüberstehen; |
Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beträgt 40.000 € (Netto).
Wartenberg, den 04.03.2024
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Wartenberg
(Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 13.05.2024 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
| 1. | den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von |
| 1.200.000 € | |
| (in Worten: eine Million zweihunderttausend Euro) | |
|
| gemäß § 103 Abs. 2 HGO, |
| 2. | die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 1.520.000 € | |
| (in Worten: eine Million fünfhundertzwanzigtausend Euro | |
|
| gemäß § 102 Abs. 4 HGO, |
| 4. | den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von |
| 500.000 € | |
| (in Worten: fünfhunderttausend Euro) | |
|
| gemäß § 105 Abs. 2 HGO.“ |
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 03.06.2024 bis einschließlich 11.06.2024 während der Öffnungszeiten* im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Str. 11 (OT Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Wartenberg, den 22.05.2024
*Öffnungszeiten des Rathauses: | |
| Termine mit Terminvereinbarung: | |
| montags | von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
| mittwochs | von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Termine ohne Terminvereinbarung: | |
| dienstags | von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr |
| freitags | von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr |