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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Wartenberg

- Vogelsbergkreis -

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90), hat die Gemeindevertretung am 29.02.2024 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

9.429.790 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-9.783.690 EUR

mit einem Saldo von

-353.900 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Fehlbedarf von

-353.900 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

196.290 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

231.400 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.166.140 EUR

mit einem Saldo von

-934.740 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.200.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-165.000 EUR

mit einem Saldo von

1.035.000 EUR

mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

296.550 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.200.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 1.520.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

332 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v. H.

2. Gewerbesteuer auf  — 357 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Als nicht erheblich im Sinne des § 114 g Abs. 1 HGO (und damit nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen) gelten:

a)

über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, vertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung zu leisten sind;

b)

überplanmäßige Aufwendungen bis zu 10 % des Haushaltsansatzes oder 3.000 €,

außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 EUR;

c)

überplanmäßige Auszahlungen bis zu 10 % des Haushaltsansatzes oder 5.000 €,

außerplanmäßige Auszahlungen bis zu 5.000 €;

d)

zahlungswirksame Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Transferaufwendungen oder sonstige ordentliche Aufwendungen innerhalb eines Budgets, soweit diesen zahlungswirksame Mehrerträge aus privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, Kostenersatzleistungen, Transferleistungen oder sonstigen ordentlichen Erträgen gegenüberstehen;

Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 12 GemHVO für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beträgt 40.000 € (Netto).

Wartenberg, den 04.03.2024

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Wartenberg

(Dienstsiegel)

gez. Dr. Olaf Dahlmann

Bürgermeister

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Der Landrat des Vogelsbergkreise als Behörde der Landesverwaltung) wurde am 13.05.2024 erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

„Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1.

den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Wartenberg für das Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionsausgaben festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

1.200.000 €

(in Worten: eine Million zweihunderttausend Euro)

gemäß § 103 Abs. 2 HGO,

2.

die Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

1.520.000 €

(in Worten: eine Million fünfhundertzwanzigtausend Euro

gemäß § 102 Abs. 4 HGO,

4.

den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung genannten Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von

500.000 €

(in Worten: fünfhunderttausend Euro)

gemäß § 105 Abs. 2 HGO.“

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt gemäß § 97 Abs. 4 HGO zur Einsichtnahme vom 03.06.2024 bis einschließlich 11.06.2024 während der Öffnungszeiten* im Geschäftszimmer (Zimmer 1) der Gemeindeverwaltung, Landenhäuser Str. 11 (OT Angersbach), 36367 Wartenberg zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Wartenberg, den 22.05.2024

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Wartenberg (Dienstsiegel)
gez. Dr. Olaf Dahlmann
Bürgermeister
*Öffnungszeiten des Rathauses:

Termine mit Terminvereinbarung:

montags

von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr

und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

mittwochs

von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags

von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Termine ohne Terminvereinbarung:

dienstags

von 07.30 Uhr bis 12:00 Uhr

und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

freitags

von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr