Ausgabe 23/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hinweis zur gesetzlichen Regelung zum Rückschnitt von Gehölzen und Bäumen im Außenbereich
In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. ist es im Außenbereich verboten Bäume und Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung von Bäumen.