Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 28.05.2026 beschlossen, für den Bereich „Landenhausen, Teilfläche Gewerbegebiet Salzschlirfer Straße / Alte Gärtnerei“ den rechtskräftigen Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB parallel zur Änderung des Bebauungsplanes „Landenhausen Nr. 1, Teilfläche Gewerbegebiet Salzschlirfer Straße / Alte Gärtnerei“.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Landenhausen, Flur 1: Flst Nr. 488/2, 488/3, 584/2 (Weg), 645/2 (Erlenbach). Der Geltungsbereich umfasst ca. 4.030 m². Der gesamte Planbereich ist aus dem abgedruckten Planausschnitt ersichtlich.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt: Darstellung einer Wohnbaufläche anstelle der bisherigen gewerblichen Baufläche.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Entwurf des Umweltberichtes liegen in der Zeit von
Donnerstag, den 18.06.2026,
bis einschließlich Freitag, den 17.07.2026,
im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus:
| Montag: | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr |
| Dienstag: | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr |
| Mittwoch: | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag: | 07:30 - 13:00 Uhr |
Die Planungsunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg unter der Rubrik Bauen / Bauleitplanung im Verfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. E-Mail: info@gemeinde-wartenberg.de unter dem Betreff „Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Landenhausen, Teilfläche Gewerbegebiet Salzschlirfer Straße / Alte Gärtnerei“.
Gemäß § 3 (2) Satz 5, 2. Halbsatz BauGB sind die zu veröffentlichenden Unterlagen und deren Inhalt über ein zentrales Internetportal des Landes Hessen zugänglich zu machen. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch auf dem Zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z.
genordet, ohne Maßstab
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbezogene Stellungnahmen:
Es liegen folgende umweltbezogenen Stellungnahmen vor:
| • | Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Untere Naturschutzbehörde vom 08.12.2025 mit Anregungen zu Beleuchtung, Vogelschlag/ Glasfassaden und Schottergärten; |
| • | Kreisausschuss des Vogelsbergkreises, Untere Wasserbehörde vom 22.12.2026 mit Anregungen zur Darstellung des Gewässerrandstreifens und zur Niederschlagswasserbewirtschaftung bzw. Versickerungsfähigkeit des Untergrunds und zum vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutz; |
| • | Regierungspräsidium Gießen Abt. 41.4, Industrielles Abwasser, wassergefährdende Stoffe, Grundwasserschadensfälle, Altlasten, Bodenschutz v. 22.12.25 mit Einwänden gegen die Planung wegen Unvollständigkeit in Bezug auf das Thema Altlasten; |
| • | Regierungspräsidium Gießen Dez. 43.2, Immissisonsschutz II, vom 22.12.2025 mit Aussagen zu einem potenziell angrenzenden Gewerbegebiet. |
Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einem Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei u.a. die Themen Fläche, Boden und Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Landschaft, Klima- und Lufthygiene und Nutzung von Energie.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.
Wartenberg, den 15.06.2026
Entwurf
Dagmar Sippel
Dipl. Ing. Stadtplanung (AKH)