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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Amt für Bodenmanagement Fulda

- Flurbereinigungsbehörde -

Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49 (611) 535-1000

Fax: +49 (611) 327605202

E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Gz: 2-FD-05-09-76-01-B-0009#001

Flurbereinigungsverfahren Lauterbach-Frischborn, Vogelsbergkreis;

Verfahrensnummer: F 976

Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung und Auflösung der Teilnehmergemeinschaft

Das Flurbereinigungsverfahren Lauterbach-Frischborn wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Lauterbach-Frischborn sind abgeschlossen. Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt damit die Teilnehmergemeinschaft und wird gemäß § 153 FlurbG aufgelöst.

Begründung
I.

Das Flurbereinigungsverfahren Lauterbach-Frischborn hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan folgende Ziele verfolgt und erreicht:

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Durch die Neuordnung der Eigentumsgrundstücke sowie das Hinzuziehen von Pachtflächen zu noch größeren Bewirtschaftungseinheiten, haben sich für die landbewirtschaftenden Betriebe erhebliche betriebswirtschaftliche Verbesserungen ergeben.

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Die Anforderungen an ein neuzeitliches Wegenetz wurde durch den Ausbau von Wirtschaftswegen erreicht.

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Den außerlandwirtschaftlichen Bedürfnissen an das Wegenetz, vor allem als Rad- und Wanderwege, wurde Rechnung getragen.

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Die ökologische Funktion der Gewässer wurde erhalten und das natürliche Erscheinungsbild durch die Ausweisung von Uferrandstreifen verbessert.

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Im Verfahrensgebiet wurden vorhandene Landschaftsstrukturen gesichert und durch Anpflanzung ergänzender landschaftsgestaltender Anlagen eine Vernetzung von ökologisch wertvollen Strukturen erreicht.

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Für die Landbewirtschafter wurden Meliorationskalkungen und Weideeinzäunungsmaßnahmen als Maßnahmen im Einzelinteresse gefördert.

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Zur Verbesserung der Infrastruktur wurden im Verfahrensgebiet eine Grillhütte und eine Maschinenhalle, als dorferneuernde Maßnahmen, gebaut.

II.

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge und Widersprüche der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können.

Die zuständigen Stellen wurden um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht.

III.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Stadt Lauterbach zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

IV.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Bekanntmachung

Diese Schlussfeststellung wird in der Flurbereinigungsgemeinde der Stadt Lauterbach und in den angrenzenden Städten Herbstein, Schlitz, Schotten und in den Gemeinden Grebenau, Grebenhain, Großenlüder, Hosenfeld, Lautertal, Schwalmtal und Wartenberg öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unter https://hvbg.hessen.de//F976 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Fulda, - Flurbereinigungsbehörde -, Washingtonallee 1, 36041 Fulda schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde -, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.

Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

Fulda, den 30.08.2022

In Vertretung
gez. Sobieray
(LS)
Sobieray
Vermessungsdirektor