Die Wahl zum Hessischen Landtag findet am Sonntag, 8. Oktober 2023 statt. Gleichzeitig wird an diesem Tag die Wahl der Landrätin / des Landrates im Vogelsbergkreis durchgeführt.
Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, kann jede oder jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben.
Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen:
Eine Telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 6. Oktober bis 13.00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen.
Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag allerdings noch kurzfristig gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 7. Oktober 2023, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15.00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt werden.
Wichtig ist, dass die Wahlbriefe bis spätestens am Wahlsonntag, 8. Oktober 2023, 18.00 Uhr, im Rathaus, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg, eingehen. Dabei ist die Bearbeitungszeit und die Postlaufzeit zu beachten. Daher gilt die Empfehlung: Briefwahl so früh wie möglich beantragen. Zeichnet sich der Hinderungsgrund erst später ab, ist man mit der persönlichen Vorsprache im Wahlamt im Normalfall auf der sicheren Seite.
Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Entgegennahme berechtigt sein. Eine entsprechende Vollmacht kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person für nicht mehr als vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen abholen.