Der Gemeindevorstand hat am 12. September 2024 in einer Sondersitzung mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 107 HGO beschlossen. Die Verwaltung ist nun beauftragt, die Haushaltssituation zu analysieren und die Höhe des möglichen Einsparpotenzials zu definieren.
Grund für die haushaltswirtschaftliche Sperre ist ein erheblicher Rückgang des Gewerbesteueraufkommens im laufenden Haushaltsvollzug: Der Planansatz bei der Gewerbesteuer in Höhe von 2.150.000 EUR ist nicht erreicht und liegt derzeit rund eine Million Euro unter dem Ansatz.
Der Zweck der haushaltswirtschaftlichen Sperre besteht primär darin, auf Entwicklungen, die den Ausgleich des laufenden und/oder künftiger Haushalte gefährden, sofort reagieren zu können.