Entsprechend den Grundsätzen zur Sport- und Vereinsförderung der Gemeinde Wartenberg vom 18.04.2002 können die gemeindlichen Vereine Zuschüsse für Investitionen erhalten.
Für das Jahr 2024 sind die schriftlichen Anträge
bis spätestens Freitag, 10. November 2023
dem Gemeindevorstand der Gemeinde Wartenberg vorzulegen.
Für die Beantragung von Jubiläumszuwendungen ist kein gesonderter Antrag nötig. Die Verwaltung bittet um Mitteilung, wenn ein Vereinsjubiläum im Jahr 2024 ansteht.
Ein Antrag kann für das Jahr 2024 nicht berücksichtigt werden, wenn er nach dem Stichtag eingeht. Die Gemeinde bittet um Beachtung. Auskunft zu den Fördermöglichkeiten erteilt Frau Sonja Heiß (Tel. 06641/9698-19, Mail: Sonja.Heiss@Gemeinde-Wartenberg.de).
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Zuschüsse, die für das Jahr 2023 bewilligt waren, bis spätestens 21.12.2023 abgerufen werden müssen. Hierfür ist der Gemeinde ein Kostennachweis vorzulegen. Anschaffungen und Projekte, die in dem Jahr der Bewilligung nicht mehr ausgeführt werden, können, bei entsprechender Begründung, ins kommende Jahr verschoben werden. Hierzu bittet die Verwaltung um Kontaktaufnahme bis 10.11.2023 (Stichtag Antragstellung 2024).