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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 40/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Briefwahl

Für die bevorstehende Landtagswahl und Direktwahl der Landrätin / des Landrates am Wochenende können Wahlscheine von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten noch bis Freitag, 6. Oktober 2023, 13:00 Uhr, im Rathaus im Ortsteil Angersbach, Landenhäuser Str. 11, mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege beantragt werden.

Für die elektronische Beantragung finden Sie auf der Website der Gemeinde Wartenberg einen entsprechenden Link. Noch einfacher ist die Beantragung mit dem Einscannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Hier gelangen Sie direkt zum Online-Antrag und müssen nur noch Ihr Geburtsdatum und, falls gewünscht, eine abweichende Versandadresse eingeben. Die online-Beantragung ist wegen der Postlaufzeiten nur noch bis einschließlich Mittwoch, 4. Oktober 2023 möglich.

Antrag bei plötzlicher Erkrankung

Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag noch kurzfristig beim Wahlamt gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Str. 1, hat dafür am Samstag, dem 7. Oktober 2023, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.

Am Wahltag selbst kann der Antrag noch bis 15.00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt werden. Hier ist ein/e Mitarbeiter/in der Gemeindeverwaltung vor Ort.

Wer die Unterlagen für eine andere Person mitnehmen möchte, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht (z. B. Rückseite der Wahlberechtigung). Ein Bevollmächtigter darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wer seine Briefwahlunterlagen per Post ans Rathaus zurücksendet, muss unbedingt die Beförderungszeiten des Postwegs einkalkulieren.

Wahlbriefe können auch bis zum Wahltag 18:00 Uhr in den Briefkasten am Eingang des Rathauses, Landenhäuser Str. 11, abgegeben werden.