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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 47/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wasserzähler werden abgelesen!

Ab dem 28.11.2022 werden die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs die Wasserzähler in Angersbach und Landenhausen ablesen.

Nach § 33 der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 19.11.2009 zuletzt geändert durch 4. Änderungssatzung der WVS vom 18.11.2020 haben die Wasserabnehmer den Beauftragten der Gemeinde, den Zutritt zu den Wasserverbrauchsanlagen, insbesondere zum Ablesen der Messeinrichtungen, zu gestatten. Die Bauhofmitarbeiter können sich entsprechend ausweisen.

Die Gemeinde Wartenberg bittet die Hauseigentümer und Mieter die Ablesung zu ermöglichen, insbesondere sollten sie darauf achten, dass die Wasserzähler weder zugestellt noch zugebaut sind.

Für die Haltung von Vieh (Rind, Schwein, Pferd, Schafe) besteht die Möglichkeit, bei der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühr eine Absetzung bei der anzurechnenden Frischwassermenge vorzunehmen. Die Halter der Tiere werden gebeten, bei der Zählerablesung auf die Haltung hinzuweisen und die Anzahl der Tiere mitzuteilen.

Wenn Sie für die Wassernutzung eine Zisterne in Betrieb haben, bittet die Gemeinde Wartenberg die Ableser darüber zu informieren.

Bei Fragen zur Ablesung, Absetzung von Großvieheinheiten etc. wenden Sie sich an die Sachbearbeiterin Fr. Sonja Heiß, der Gemeinde Wartenberg, Tel. 06641/9698-19.