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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung_Hundesteuersatzung_zum_01.01.2024

2. Änderungssatzung

über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Wartenberg vom 25.04.2013

(Hundesteuersatzung)

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915) sowie der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. I S. 618) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 09.11.2023 folgende

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Wartenberg vom 25.04.2013

beschlossen:

§ 1 Erhöhung der Steuersätze

§ 5 Steuersatz

1.

Die Steuer beträgt jährlich

für den ersten Hund

72,00 €

für den zweiten Hund

96,00 €

für den dritten und jeden weiteren Hund

120,00 €

2.

wird nicht geändert

3.

Abweichend von Abs. 1 beträgt die Steuer für einen gefährlichen Hund jährlich 600,00 €.

4.

wird nicht geändert

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Wartenberg, den 24.10.2023

Der Gemeindevorstand
gez.
DS
Dr. Olaf Dahlmann
(Bürgermeister)