Hausnummernschilder führen oft ein unbeachtetes Dasein, dabei sind sie nicht nur zur Dekoration, sondern können unter Umständen Leben retten.
Die Hausnummernschilder sind im Ernstfall wichtige Orientierungshilfen für Polizei, Notarzt oder Feuerwehr.
Aus § 126 Abs. 3 BauGB ergibt sich die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hessische Bauordnung bestimmt hierzu, dass Hausnummern von öffentlichen Straßen aus lesbar sein müssen. Auf diese Vorschriften wird hingewiesen.
In der Vergangenheit kam es schon mal vor, dass Polizei, Notarzt oder Feuerwehr langwierig Häuser, aufgrund fehlender Hausnummernschilder, suchen mussten und somit wertvolle Zeit für die Menschenrettung verstrich.
Eine gut sichtbare Hausnummerierung liegt deshalb in erster Linier im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Die Hauseigentümer werden deshalb aufgefordert, ihre Hausnummerierung zu überprüfen und ggf. zu erneuern bzw. fehlende Hausnummern umgehend anzubringen.
Für den nachträglichen Anbau bieten sich zum Beispiel bezifferte Solarleuchten an. Diese sind vom Stromnetz unabhängig und geben die gespeicherte Energie in Form von Licht bei Dunkelheit wieder ab. Hierbei gilt es auf gute Qualität zu achten. Ein Hinweis auf Qualitätsleuchten sind zum Beispiel die auf den Solarleuchten angebrachten Prüfzeichen, wie etwa das GS-Zeichen.
Andere Varianten zum nachträglichen Anbau sind angestrahlte Hausnummernschilder oder hinterleuchtete Hausnummernschilder.
Ein beleuchtetes Hausnummernschild nutzt jedoch nur etwas, wenn man es vom Gehweg aus und aus einem fahrenden Rettungsdienstfahrzeug heraus gut lesen kann, sprich, wenn die Ziffern groß genug gewählt sind.