Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) und § 5 BauGB sowie der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg hat in ihrer Sitzung am 06.11.2025 beschlossen, den bestehenden Bebauungsplan „Landenhausen Nr. 1“, in dem Bereich „Teilfläche Gewerbegebiet Salzschlirfer Straße / Alte Gärtnerei“ zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Landenhausen, Flur 1: Flst Nr. 488/2, 488/3, 584/2 (Weg), 645/2 (Erlenbach). Der Geltungsbereich umfasst ca. 4.030 m². Der gesamte Planbereich ist aus dem abgedruckten Planausschnitt ersichtlich.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt: Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) gemäß § 4 BauNVO mit zwei Grundstücken anstelle des bisherigen Gewerbegebiets. Im Bereich der abgebrochenen Gewächshäuser soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten erstellt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Vorentwurf des Umweltberichtes liegen in der Zeit von
Donnerstag, den 27.11.2025,
bis einschließlich Mittwoch, den 31.12.2025,
im Rathaus der Gemeinde Wartenberg, Landenhäuser Straße 11, 36367 Wartenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Mit Terminvereinbarung: | |
| Montag: | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr |
| Mittwoch: | 07:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Ohne Terminvereinbarung: | |
| Dienstag: | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:30 Uhr |
| Freitag: | 07:30 - 13:00 Uhr |
Die Planungsunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Wartenberg unter der Rubrik Bauen / Bauleitplanung im Verfahren eingesehen und heruntergeladen werden. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. E-Mail: info@gemeinde-wartenberg.de unter dem Betreff „Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Landenhausen, Teilfläche Gewerbegebiet Salzschlirfer Straße / Alte Gärtnerei“.
Umweltbezogene Stellungnahmen: Es liegen noch keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.
Umweltbericht: Der Umweltbericht umfasst neben einem Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei u.a. die Themen Fläche, Boden und Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Landschaft, Klima- und Lufthygiene und Nutzung von Energie.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist.
Wartenberg, den 19.11.2025
genordet, ohne Maßstab