Ab dem 01.12.2025 werden die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs die Wasserzähler in Angersbach und Landenhausen ablesen.
Nach § 33 der Wasserversorgungssatzung (WVS) vom 30.11.2022, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 06.11.2025, haben die Wasserabnehmer den Beauftragten der Gemeinde, den Zutritt zu den Wasserverbrauchsanlagen, insbesondere zum Ablesen der Messeinrichtungen, zu gestatten. Die Bauhofmitarbeiter können sich entsprechend ausweisen.
Die Gemeinde Wartenberg bittet die Hauseigentümer und Mieter die Ablesung zu ermöglichen, insbesondere sollten sie darauf achten, dass die Wasserzähler weder zugestellt noch zugebaut sind.
Für die Haltung von Vieh (Rind, Schwein, Pferd, Schafe/Ziegen) besteht die Möglichkeit, bei der Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühr eine Absetzung bei der anzurechnenden Frischwassermenge vorzunehmen. Sie werden gebeten, bei der Zählerablesung auf die Haltung hinzuweisen und die Anzahl der Tiere mitzuteilen. Oder Sie melden die Anzahl der Tiere per Mail bis 05.01.2026 an: sonja.heiss@gemeinde-wartenberg.de.
Wenn Sie für die Wassernutzung eine Zisterne in Betrieb haben und das Wasser im Haushalt nutzen, bittet die Gemeinde Wartenberg um entsprechende Mitteilung.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Verbindungen zwischen Brauchwasser- und Trinkwasseranlagen nicht zulässig sind. Das bedeutet, dass bei Nutzung von Regenwasser oder anderen Wasservorkommen die Brauchwasseranlagen keine Verbindung mit dem Trinkwassersystem haben dürfen, ansonsten kann es zu Verkeimungen des Trinkwassers kommen.
Eine reine Gartenwasserzisterne ist nicht anzugeben.
Bei Fragen zur Ablesung, Absetzung von Großvieheinheiten etc. wenden Sie sich an die Sachbearbeiterin der Gemeinde Wartenberg, Frau Sonja Heiß, Tel. 06641/9698-19.