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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 5/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

So werden die Briefwahlunterlagen beantragt.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunter-lagen erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich

Am Sonntag, 23. Februar, findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, bis Freitag, 21. Februar, Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde zu beantragen.

Die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl werden voraussichtlich frühestens ab dem 3. Februar ausgegeben/versendet werden können, dann nämlich, wenn die Stimmzettel gedruckt sind und im Rathaus vorliegen. Der Antrag kann aber schon vorher gestellt werden.

Empfehlung:

Der Zeitraum für die Briefwahl bei der bevorstehenden Bundestagswahl ist gegenüber den turnusmäßigen Wahlen um einiges verkürzt. Wer im Zweifelsfall entsprechende Risiken auf dem Postweg vermeiden will, damit seine Stimme rechtzeitig eingeht und gezählt wird, sollte im Wahllokal wählen. Sicher ist es auch direkt bei Antragstellung im Rathaus zu wählen bzw. die Unterlagen in den Hausbriefkasten des Rathauses bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag, 23. Februar, einzuwerfen. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Wer mittels Briefwahl wählen möchte, kann dies unter Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift wie folgt beantragen:

  • Via Smartphone und QR-Code. Auf der Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite oben rechts ein personalisierter QR-Code gedruckt. Durch das Einscannen des QR-Codes mit Hilfe eines Smartphones gelangen sie einfach auf die Antragsseite. Hier muss nur noch das Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift für die Briefwahlunterlagen erfasst werden.
  • Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages bis einschließlich zum 18. Februar 2025. Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden. Ein entsprechender Antrag ist auf der Homepage der Gemeinde Wartenberg www.Gemeinde-Wartenberg.de eingestellt.
  • Per E-Mail an: info@gemeinde-wartenberg.de.
  • Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes, per Telefax an 06641/9698-24 oder Einwurf in den Briefkasten am Rathaus jeweils formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
  • Die Postanschrift lautet: Gemeinde Wartenberg, Wahlamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg.
  • Am einfachsten geht das mit dem Antragsformular auf der Rückseite der übersandten Wahlbenachrichtigung, diese enthält bereits die persönlichen Daten der oder des Wahlberechtigten.
  • Persönlich im Wahlbüro des Rathauses, Landenhäuser Str. 11, im Ortsteil Angersbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten.

Es besteht dabei auch die Möglichkeit, direkt beim Wahlbüro zu wählen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist der Freitag vor der Wahl, der 21. Februar bis 15.00 Uhr. Dann muss der Antrag dem Wahlamt vorliegen.

Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag allerdings noch kurzfristig gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 22. Februar 2025, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15.00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt werden.

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Entgegennahme berechtigt sein. Eine entsprechende Vollmacht kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person für nicht mehr als vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen abholen.