Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 ( GVBl. I S. 142 ) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wartenberg am 31.01.2024 folgende 3. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Gemeindevertretung bildet zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse folgenden Ausschuss:
Haupt- und Finanzausschuss.
Der Ausschuss hat 9 Mitglieder.
Artikel II
Diese dritte Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 09.10.2009 tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Wartenberg, den 05.02.2024