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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Briefwahlhinweise für Kommunalwahl 2026

Kommunalwahl am 15. März 2026

Briefwahlunterlagen

Am Sonntag, 15. März 2026 findet die Kommunalwahl statt. Wer am Wahlsonntag das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann oder möchte, hat die Möglichkeit Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde zu beantragen. Gerade bei Kommunalwahlen, bei der man mehrere Stimmen auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber vergeben kann, eine gute Möglichkeit seine Stimmen zu Hause in Ruhe abzugeben.

Allgemeine Informationen zur Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden. Um eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post sicherzustellen, sollte der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins möglichst bis spätestens 10. März 2026 beim Wahlamt eingegangen sein.

Personen, die ihren Antrag nach dem 10. März 2026 stellen möchten, wird empfohlen, diesen persönlich im Wahlamt einzureichen, da die Briefwahlunterlagen dort unmittelbar ausgehändigt werden können.

Aufgrund eines erhöhten Postaufkommens kann es insbesondere zu Verzögerungen beim Versand und bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen. Es wird daher empfohlen, den Antrag so frühzeitig wie möglich zu stellen.

Nach Beantragung der Briefwahlunterlagen ist eine nachträgliche Änderung der Versandanschrift ausgeschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Antragstellung und stellen Sie sicher, dass die angegebene Anschrift Ihrem Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Zustellung entspricht.

Beantragung von Briefwahlunterlagen

1. Online-Briefwahlantrag

Der Online-Briefwahlantrag für die Kommunalwahlen steht Ihnen in der Zeit vom 02.02.2026 bis zum 10.03.2026 (23:59 Uhr) zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder nutzen Sie den entsprechender Online-Antrag auf der Homepage der Gemeinde Wartenberg unter www.Gemeinde-Wartenberg.de.

Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.

2. Formlos per E-Mail

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie auch per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an wahlen@gemeinde-wartenberg.de erforderlich ist. Der Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.

Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben:

Vollständiger Name + Vorname

Straße + Hausnummer

PLZ

Geburtsdatum

Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)

ggf. abweichende Versandanschrift

3. Briefwahlantrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2026 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.

4. Schriftlich

Mittels eines frankierten Postbriefes, per Telefax an 06641/9698-24 oder Einwurf in den Briefkasten am Rathaus jeweils formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Postanschrift lautet: Gemeinde Wartenberg, Wahlamt, Landenhäuser Str. 11, 36367 Wartenberg.

5. Persönlich

Im Wahlbüro des Rathauses, Landenhäuser Str. 11, im Ortsteil Angersbach zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass sowie Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Es besteht dabei auch die Möglichkeit, direkt beim Wahlbüro zu wählen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Vollmacht

Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung reicht nicht aus.

Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 13.03.2026, 13:00 Uhr.

Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag allerdings noch kurzfristig gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Wartenberg hat dafür am Samstag, dem 14. März 2026, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Am Wahltag kann der Antrag noch bis 15.00 Uhr im Wahllokal des Wahlbezirkes 11 im Ortsteil Angersbach, Schulstr. 5 gestellt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Das Wahlamt hat nach dem Versand der Briefwahlunterlagen keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 06641-9698-0 in Verbindung.
  • Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Eintragung in das Wählerverzeichnis

Von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrags bedarf, werden in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde die folgenden Wahlberechtigten eingetragen:

  • Die am 01. Februar 2026 (= Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis) in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren,

Nur auf Antrag bis spätestens 22. Februar 2026 werden in das Wählerverzeichnis die folgenden Wahlberechtigten eingetragen:

  • In den Umzugsfällen nach § 9 Abs. 2 KWO
  • Personen ohne festen Wohnsitz, hierbei muss ein geeigneter Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt vorgelegt werden.

Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 23.02. bis 27.02.2026 während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zur Einsicht bereit. Wenden Sie sich bei Fragen direkt an wahlen@gemeinde-wartenberg.de.