Gemäß Mess- und Eichgesetz vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2722, 2723) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27.01.2024 (BGBl.2024 I Nr. 26) sind Wasserzähler, deren Werte zur Rechnungsstellung verwendet werden, alle 6 Jahre zu wechseln. Es dürfen nur geeichte Zähler verwendet werden.
Die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes werden die im Jahr 2024 anstehenden Zähler, deren Eichfrist abläuft (Eichjahr 2018 und älter), ab der Kalenderwoche 8 wechseln.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Grundstückseigentümer, die Zähler gut zugänglich zu halten und den Bauhofmitarbeitern Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren. Durch einen Dienstausweis können sich die Mitarbeiter des Bauhofes ausweisen.
Für die turnusgemäße Auswechselung entstehen den Hauseigentümern keine zusätzlichen Kosten, diese werden durch die monatliche Grundgebühr/Zählergebühr gedeckt.
Für kurzzeitige Einschränkungen in der Wasserversorgung, die im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel entstehen, bittet die Gemeinde um Ihr Verständnis.