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Wartenberger Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes 17.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

587.030 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

675.646 EUR

mit einem Saldo von

- 88.616 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

von

-88.616 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

17.198 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

95.000 EUR

mit einem Saldo von

-95.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

64.000 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

32.300 EUR

mit einem Saldo von

31.700 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

-46.102 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 64.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die von den Verbandmitgliedern zu zahlende Umlage 2025 wird auf insgesamt 550.000 EUR festgesetzt.

Sie ist wie folgt aufzubringen:

Gemeinde Bad Salzschlirf

409.475 EUR

Gemeinde Wartenberg

140.525 EUR

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Bad Salzschlirf, 17.12.2024  — DER VERBANDSVORSTEHER DES

 — ZWECKVERBANDES GRUPPENKLÄRWERK

 — BAD SALZSCHLIRF-WARTENBERG

 —  gez.

- —  Peter Klug -

 — Verbandsvorsteher

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2025 bis 14.03.2025 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:

Montag - Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Bad Salzschlirf, den 17.02.2025

Der Verbandsvorstand

des Zweckverbandes Gruppenklärwerk

Bad Salzschlirf Wartenberg

gez.

- Peter Klug -

Verbandsvorsteher