Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. ΙS. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2021 (GVBI. ΙS. 915), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes 17.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 587.030 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 675.646 EUR |
| mit einem Saldo von | - 88.616 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| von | -88.616 EUR |
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im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 17.198 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR 95.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -95.000 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 64.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 32.300 EUR |
| mit einem Saldo von | 31.700 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | -46.102 EUR |
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festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 64.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die von den Verbandmitgliedern zu zahlende Umlage 2025 wird auf insgesamt 550.000 EUR festgesetzt.
Sie ist wie folgt aufzubringen:
| Gemeinde Bad Salzschlirf | 409.475 EUR |
| Gemeinde Wartenberg | 140.525 EUR |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Bad Salzschlirf, 17.12.2024 — DER VERBANDSVORSTEHER DES
— ZWECKVERBANDES GRUPPENKLÄRWERK
— BAD SALZSCHLIRF-WARTENBERG
— gez.
- — Peter Klug -
— Verbandsvorsteher
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2025 bis 14.03.2025 im Rathaus, der Gemeinde Bad Salzschlirf, Zimmer 4 zu folgenden Uhrzeiten aus:
| Montag - Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Bad Salzschlirf, den 17.02.2025
Der Verbandsvorstand
des Zweckverbandes Gruppenklärwerk
Bad Salzschlirf Wartenberg
gez.
- Peter Klug -
Verbandsvorsteher